AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen gewerblichen Kunden über die Nutzung, Miete oder den Erwerb von webbasierten Softwarelösungen (z. B. CMS-Systeme, Portallösungen, Onlinesysteme) sowie die damit verbundenen Dienstleistungen.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 – Vertragspartner und Vertragsschluss

  1. Die Angebote des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertrag mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

  2. Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme eines vom Anbieter erstellten Angebots, durch Unterzeichnung eines Vertrages oder durch den Abschluss über ein Online-Konfigurations-Tool mit anschließender Angebotsbestätigung durch den Anbieter.

§ 3 – Vertragsgegenstand

  1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung oder dauerhafte Überlassung einer webbasierten Softwarelösung in der vom Kunden konfigurierten Ausprägung.

  2. Je nach gewähltem Modell handelt es sich dabei um eine Mietlizenz oder eine Einmallizenz (Kauflizenz). Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Produktbeschreibung oder der individuellen Konfiguration.

§ 4 – Leistungserbringung und Systemvoraussetzungen

  1. Die Softwarelösung wird auf einem Server bereitgestellt, entweder beim Kunden selbst oder auf einem vom Anbieter gemanagten Hosting-Server.

  2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die technischen Voraussetzungen für die Nutzung der Software zu schaffen und aufrechtzuerhalten, insbesondere hinsichtlich Internetverbindung, Browserkompatibilität und ggf. eigener Infrastruktur.

§ 5 – Nutzungsrechte und Lizenzbedingungen

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden das einfache, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen.

  2. Bei Mietmodellen erhält der Kunde das Nutzungsrecht für die Dauer des Mietverhältnisses.
    Nach Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht automatisch.

  3. Bei Einmalzahlung (Kauflizenz) gilt:

  • Der Kunde erhält ein dauerhaftes Nutzungsrecht für die konkret überlassene Instanz der Software.
  • Der Quellcode verbleibt beim Anbieter; es erfolgt keine Quellcode-Übergabe, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
  • Die Software darf nicht verändert, vervielfältigt, verbreitet oder Dritten zugänglich gemacht werden.
  1. Eine Verwendung außerhalb des vereinbarten Zwecks oder eine Nutzung auf weiteren Instanzen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Anbieters.

§ 6 – Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise richten sich nach dem gewählten Modell (Miete, Einmalzahlung oder Umsatzbeteiligung) und verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

  2. Miet- und Supportentgelte sind monatlich im Voraus zu zahlen.

  3. Bei Einmalzahlung ist der volle Betrag vor Installation oder Übergabe fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.

  4. Zahlungsverzug berechtigt den Anbieter, Leistungen zu verweigern und den Zugang zur Software zu sperren, bis der Rückstand ausgeglichen ist.

§ 7 – Vertragsdauer und Kündigung

  1. Mietverträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

  3. Nach Vertragsende wird der Zugriff auf das System deaktiviert. Eine Datenbereitstellung erfolgt auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung.

§ 8 – Gewährleistung und Nachbesserung

  1. Der Anbieter gewährleistet die technische Funktionsfähigkeit der Software im vereinbarten Umfang.

  2. Etwaige Mängel sind vom Kunden unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Bekanntwerden, schriftlich zu melden.

  3. Der Anbieter ist zur Nachbesserung berechtigt. Erst wenn eine Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde Minderung verlangen.

  4. Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Kompatibilität mit Drittsoftware oder individuellen Erweiterungen, sofern diese nicht Vertragsbestandteil sind.

§ 9 – Haftung

  1. Unbeschränkte Haftung

    Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen (§ 309 Nr. 7 BGB).

  2. Beschränkte Haftung bei leichter Fahrlässigkeit

    Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

  3. Haftungsausschluss bei leichter Fahrlässigkeit im Übrigen

    Für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht wurden und keine Kardinalpflicht betreffen, ist die Haftung ausgeschlossen.

  4. Haftung für Datenverlust

    Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nur, wenn der Kunde eine regelmäßige und dem Risiko angemessene Datensicherung vorgenommen hat und der Datenverlust nicht durch einfache Wiederherstellung vermieden werden kann.

  5. Haftung im Verzugsfall

    Bei Verzug des Anbieters haftet dieser nur für typische, vorhersehbare Schäden, sofern der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

  6. Produkthaftung und zwingende gesetzliche Vorschriften

    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

§ 10 Höhere Gewalt und technische Betriebsunterbrechungen

  1. Höhere Gewalt

    Der Anbieter haftet nicht für Leistungsverzögerungen oder Leistungsausfälle, die auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen sind. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen oder Energieversorgung, sowie Cyberangriffe, sofern diese trotz üblicher Sicherheitsvorkehrungen nicht verhindert werden konnten.

  2. Verfügbarkeit des Systems bei Hosting durch den Anbieter

    Bei Bereitstellung auf einem durch den Anbieter verwalteten Hosting-System wird eine durchschnittliche Systemverfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel angestrebt. Kurzfristige Unterbrechungen durch notwendige Wartungsarbeiten oder sicherheitsrelevante Aktualisierungen sind davon ausgenommen. Die Systeme des Anbieters werden durch ein Monitoring überwacht, um Ausfälle schnellstmöglich zu erkennen und zu beheben.

  3. Haftungsausschluss bei Hosting durch den Kunden

    Wird das System auf einem vom Kunden bereitgestellten eigenen Server betrieben, liegt die Verantwortung für Erreichbarkeit, Sicherung und Betrieb vollständig beim Kunden. Der Anbieter übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Ausfallzeiten oder Datenverluste, die auf infrastrukturelle Mängel oder unzureichende Wartung durch den Kunden zurückzuführen sind.

§ 11 – Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen vertraulich zu behandeln.

  2. Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze und verarbeitet personenbezogene Daten nur zur Vertragserfüllung.

§ 12 – Schlussbestimmungen

  1. Verträge mit dem Anbieter kommen ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB zustande. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  3. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters.

  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.